Erstellung des Einzelhandelskonzepts - Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeindeverwaltung Haßloch erteilte im Juni 2009 der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) aus Ludwigsburg den Auftrag zur Fortschreibung der bestehenden Marktanalyse und Erstellung des Einzelhandelskonzepts. Daraufhin wurden im Juni und Juli 2009 im Ortskern alle Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Komplementärnutzungen (Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen) systematisch erfasst. Um das Einkaufsverhalten zu analysieren, wurden über 300 Haßlocher Bewohner und über 300 Bewohner aus der näheren Umgebung Haßlochs telefonisch befragt. Zur Berücksichtigung der örtlichen Einzelhandelsbetriebe wurden mit über zwanzig Einzelhändlern persönliche Interviews durchgeführt.
Es bestehen mehrere Gründe zur Fortschreibung des Haßlocher Einzelhandelskonzepts: Grundsätzlich erfordern Veränderungen der Einzelhandelslandschaft, der demographischen Entwicklung und weiterer Aspekte regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen an aktuelle Zielsetzungen. Darüber hinaus ist ein aktuelles Einzelhandelskonzept für die Anpassung bestehender Nutzungsrechte an die Zielsetzungen erforderlich. Dies ist u.a. für die Entwicklungen am Herrenweg, in der Lindenstraße, im Gewerbegebiet „Nördlich des Bahndamms / Im Glockenstein“ sowie im Industriegebiet-Süd bedeutsam. Schließlich ist die Gemeinde aufgrund von Vorgaben der Landes- und Regionalplanung angehalten ein Einzelhandelskonzept aufzustellen. Der vorliegende Entwurf beschreibt die konkrete Situation im Haßlocher Einzelhandelsbestand und vergleicht diese mit der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2002. Des Weiteren werden die Ergebnisse der genannten Befragungen dargelegt. Das Einzelhandelskonzept wird zur Sicherung und Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Orts- und Einzelhandelsentwicklung in Haßloch beitragen. Es wird zukünftig eine bedeutende Grundlage bei der Beurteilung von Erweiterungs- und Ansiedlungsplanungen sein. Darüber hinaus offenbart es Potentiale zur Attraktivierung der Ortsmitte und Haßlochs insgesamt.
Die Bürgerinnen und Bürger Haßlochs möchten wir in das Aufstellungsverfahren einbinden. Daher liegt der Entwurf des Einzelhandelskonzepts ab sofort bis einschließlich Freitag, 19. Februar 2010 während der allgemeinen Dienststunden und zusätzlich am 11. Februar 2010 bis 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 2. OG, Zimmer 208 zur allgemeinen Information öffentlich aus. Der Entwurf ist auch hier verfügbar. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Damit das Ergebnis über die Abwägung der Stellungnahme mitgeteilt werden kann, sollte bei schriftlich abgegebenen Stellungnahmen die Anschrift des Verfassers enthalten sein. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im weiteren Verlauf berücksichtigt und mit den übrigen Belangen gerecht abgewogen. Nach Durchführung dieser Öffentlichkeitsbeteiligung und der parallelen Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden ist die Beschlussfassung und damit verbindliche Anerkennung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im April 2010 vorgesehen.

























