Bekanntmachung über die Fortgeltung der Steuersätze für kommunale Abgaben in der Gemeinde Haßloch im Jahr 2011
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2009 die Steuersätze der nachfolgend aufgeführten kommunalen Abgaben, im Rahmen des Beschlusses der Haushaltssatzung für die Jahre 2009 und 2010, festgesetzt.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 haben sich keine Änderungen der Steuersätze ergeben, so dass diese Sätze auch für das Kalenderjahr 2011 fortgelten. Für alle diejenigen Abgabenpflichtigen, deren Besteuerungs- oder Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die folgenden kommunalen Abgaben für das Kalenderjahr 2011, in der per Dauerbescheid veranlagten Höhe, festgesetzt.
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