Wappen der Gemeinde Haßloch Marktplatz in Haßloch

Gemeinde Haßloch

Sitemap
webcam
Bild
Amtsblatt
Jugend Gemeinderat
Lokales Bündnis für Familien
Metropolregion Rhein-Neckar

Informationstermin zur Änderung der Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes des Speyerbaches und des Rehbaches

Am Montag, den 13.02.2012, 19.00 Uhr, findet in der Aula des Hannah-Arendt-Gymnasiums, Viroflayer Straße 20, Haßloch, ein Informationstermin zur geplanten Änderung der Rechtsverordnung des Überschwemmungsgebietes des Speyerbaches und des Rehbaches statt.

Vertreter der SGD Süd, Neustadt, werden an diesem Abend die gesetzlichen Grundlagen, die Vorgaben und Ergebnisse der TIMIS-Erhebungen, die beabsichtigte Neuabgrenzung des Überschwemmungsgebietes sowie die Folgen und Konsequenzen darstellen und für Fragen der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Einsprüche können zeitnah nach diesem Informationstermin bis Ende Februar 2012 bei der SGD Süd, Obere Wasserbehörde, Referat 31, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt /Weinstraße abgegeben werden. Wahlweise können Einsprüche auch bei der Gemeindeverwaltung Haßloch, Bauabteilung, Rathausplatz 1 in 67454 Haßloch eingereicht werden, die dann gesammelt und an die SGD Süd weiter geleitet werden.

Nach § 76 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) in Neustadt die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Änderung dieser Rechtsverordnung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 07.11.2011 veröffentlicht. Die Kartenentwürfe, der Erläuterungsbericht und die Grundstücksliste zur Änderung des Überschwemmungsgebietes lagen in der Zeit vom 07.11.2011 bis 06.12.2011 öffentlich aus, wobei Stellungnahmen zur Änderung bis zum 20.12.2011 gegenüber der SGD Süd abgegeben werden konnten. Die Überschwemmungsgebietskarten sowie der Erläuterungsbericht und die Grundstücksliste sind auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Link www.sgd-sued-rlp.de (Aktuelles) abrufbar.

Im Übrigen wird auch auf die Homepage der Gemeindeverwaltung Haßloch verwiesen. Auch hier können die o.g. Informationen auf der Startseite aufgerufen werden.

Für das Einzugsgebiet von Rehbach und Speyerbach östlich der Winzinger Scheide bei Neustadt/Weinstraße bis hin zum Rhein wurde mit Rechtsverordnung vom 07.06.2006 ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Am 26.11.2007 ist die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG) in Kraft getreten. Darin wird der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, diese europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, was durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 31.07.2009 erfolgte. Das WHG gibt vor, dass die Landesregierung u.a. durch Rechtsverordnung

- innerhalb der Risikogebiete mindestens die Gebiete in denen ein Hochwasser-    

  ereignis statistisch ein Mal in 100 Jahren zu erwarten ist und

- die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete

als Überschwemmungsgebiete festsetzt. Dies soll bis zum 22.12.2013 erfolgen, wobei die Festsetzungen an neue Erkenntnisse anzupassen sind. Das Verfahren wird durch die SGD Süd durchgeführt.

Die SGD Süd hat die beabsichtigte Änderung der Rechtsverordnung und die neu beabsichtigte Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes in der gemeinsamen nicht öffentlichen Sitzung des Feld-, Wald- und Umweltschutzausschusses, des Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses sowie des Werkausschusses am 24.02.2011 in Form einer Mitteilungsvorlage vorgestellt. Danach wurde die Gemeinde aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Nach nochmaliger Behandlung des Themas in nicht öffentlicher Sitzung des Feld-, Wald- und Umweltschutzausschusses sowie des Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses am 14.09.2011 wurde der Beschluss gefasst, dass die Gemeinde Haßloch auf Grund der nicht überschaubaren Komplexität der Herleitung und der massiven Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit die Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete in dem vorgesehenen Umfang ablehnt. Darauf aufbauend gab die Gemeinde am 23.09.2011 ihre ablehnende Stellungnahme (die ablehnende Stellungnahme ist am Ende dieser Mitteilung zu Ihrer Einsichtnahme als pdf-Datei angehängt) an die SGD Süd mit der Aufforderung ab, die Betroffenen besser zu informieren, eine Beteiligung aller betroffenen Kommunen durchzuführen und das weitere Vorgehen mit der Gemeinde Haßloch zu erörtern.

Eine Erörterung des weiteren Verfahrens mit der Gemeinde Haßloch bzw. eine sachliche Bewertung der abgegebenen negativen Stellungnahme erfolgte seitens der SGD Süd nicht. Vielmehr wurde nach amtlicher Bekanntmachung am 07.11.2011 im Staatsanzeiger die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Durch Schreiben vom 08.11.2011 intervenierten Herr Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld sowie der Erste Beigeordnete Lothar Lorch bei der SGD Süd das eingeschlagene Verfahren. Es wurde eine bessere Abstimmung mit der Gemeinde sowie eine bessere Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit, insbesondere der betroffenen Grundstückseigentümer, gefordert. Im Ergebnis konnte ein Informationstermin am 13.02.2012 in Haßloch erzielt werden.

Die Reaktionen vieler Bürger sowie die Anzahl der eingegangenen Einsprüche zu diesem Verfahren lassen darauf schließen, dass das von der SGD Süd gewählte Verfahren den heutigen Anforderungen an eine umfassende Information nicht gerecht wird. Die geplante Ausdehnung des Überschwemmungsgebietes erstmals auf die bebaute Ortslage südlich von Füllergasse und Langgasse führt zu massiven Auswirkungen für Grundstücks- und Immobilienbesitzer und schränkt die Planungshoheit der Gemeinde ein.

Der Informationstermin am 13.02.2012 wird ausdrücklich begrüßt.

Stellungnahme_der_GV_Hassloch_an_SGD
zurück
Bearbeiter: Weimann | Permalink | Druckansicht | top
Volkshochschule Haßloch
HolidayPark
Badepark
Gemeindewerke Haßloch
Blaubär
Logo Gewerbeverein Haßloch
Gewerbegebiete
Makler

Regionale Presse

Rheinpfalz
Wochenblatt - www.wobla.de
Offener Kanal
RNF
hassloch-aktuell
Nachrichten-Regional
Radiosender Antenne Pfalz
Radio Regenbogen
Rockland Radio
RPR1-Logo
SWR