Bundesfreiwilligendienst im Jugend- und Kulturhaus Blaubär
GEMEINDE HAßLOCH / PFALZ
Bundesfreiwilligendienst im Jugend- und Kulturhaus Blaubär der Gemeinde Haßloch
Wir haben folgende Einsatzstelle ab 01.11.2011 zur Ableistung eines Freiwilligendienstes auf Grundlage des Bundesfreiwilligendienstes zu besetzen:
Jugend- und Kulturhaus Blaubär
(Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zum Tätigkeitsgebiet zählen u. a. Betreuungsaufgaben der Kinder und Jugendlichen sowie Mithilfe im Rahmen der Ferienspielwochen, der Kindertheaterwoche und anderen Veranstaltungen.) Voraussetzung für diese Einsatzstelle wäre ein Führerschein der Klasse 3.
Dauer
Die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes beträgt i. d. R. 1 Jahr. Es können jedoch auch 6 Monate bis längstens 2 Jahre vereinbart werden.
Wer kann mitmachen?
Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten.
Taschengeld
Wir zahlen ein Taschengeld und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Taschengeld wird zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle vereinbart.
Seminare
Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet. Im Rahmen des BFD für 12 Monate betragen die gesetzlich vorgeschriebenen Seminartage mindestens 25 Tage, davon entfallen 5 Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung.
Sollten Sie Interesse am Bundesfreiwilligendienst haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 06.10.2011 an die
Gemeindeverwaltung Haßloch-Personalabteilung-Rathausplatz 167454 Haßloch/Pfalzoder auch gerne per Email an personalamt@hassloch.de
Nach dem 06.10.2011 eingehende Bewerbungen können zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt werden. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Frau Stephanie Modery und Frau Tanja Simon telefonisch unter 06324/ 935-250 o. 251 gerne zur Verfügung. Auf der Homepage des Bundesamtes für Zivildienst in Köln www.zivildienst.de erhalten Sie Hilfe zu allen Fragen rund um den Bundesfreiwilligendienst
















