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Termine

02.05.2012 - 30.06.2012
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25.05.2012 - 28.05.2012
Internationales Jugendturnier

25.05.2012 - 28.05.2012
27. Internationale Haßlocher Schachtage

26.05.2012 - 27.05.2012
Duwackschoppfescht; Frühschoppen-Spargelessen

26.05.2012
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Turnier für Freizeitmannschaften

02.06.2012
Anmeldung für Ferienspielwochen der Gemeinde

02.06.2012
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02.06.2012
Werner Thomas Gedächtnisturnier für AH-Mannschaften

02.06.2012 - 03.06.2012
Tag der Jugend -Jugendfußballturnier-

Bürgermeister Ihlenfeld neue Schiedsperson in Haßloch

Als Nachfolger für den ersten Beigeordneten Jürgen Hurrle wurde am Mittwoch Bürgermeister Hans-Ulrich Ihlenfeld vom Direktor des Amtsgerichts Neustadt zur neuen Schiedsperson für die Gemeinde Haßloch ernannt. Ihlenfeld wird das Ehrenamt am 1. November für die Dauer von 5 Jahren antreten.Hurrle, der diese Funktion insgesamt 10 Jahre inne hatte, stand für eine Wiederberufung nicht mehr zur Verfügung. So wählte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.April Bürgermeister Ihlenfeld zur neuen Schiedsperson. Durch die Aushändigung der Ernennungsurkunde wurde nun die Nachfolge auch offiziell beschlossen.

Ebenfalls neu besetzt wird ab 1. November das Amt der stellvertretenden Schiedsperson durch den Bauamtsleiter Lothar Lorch. Er tritt die Nachfolge von Dietmar Bruch an, der sich nach 20-jähriger Tätigkeit ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stellte. Beide ausscheidenden Schiedspersonen erhielten aus der Hand des Amtsgerichtspräsidenten eine Urkunde, mit welcher er sich im Namen des Landes Rheinland-Pfalz für die langjährige geleistete ehrenamtliche Tätigkeit bedankte. Bürgermeister Ihlenfeld schloss sich für die Gemeinde Haßloch den Dankesworten an. Die Schiedsperson hat die Aufgabe, Streitigkeiten unter Bürgern auf einem vorgerichtlichen Weg zu schlichten. Dadurch können die Gerichte entlastet und Kosten gespart werden. Insbesondere bei Nachbarschaftsstreitereien, aber auch vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, in denen es beispielsweise um Schadenersatz, Durchsetzung von Geldforderungen oder die Beachtung der Hausordnung geht, kann man die Hilfe der Schiedsperson in Anspruch nehmen, um so eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Bei sogenannten Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung ist es sogar zwingend vorgeschrieben, vor dem Gang zum Gericht, einen Schlichtungsversuch beim Schiedsmann zu unternehmen. Entsprechende Termine können über das Vorzimmer des Bürgermeisters im Rathaus (Tel.: 935241) vereinbart werden.

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Bearbeiter: Ohler | Permalink | Druckansicht | top
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