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Ihr Bürgerbüro

Ihr Buergerbuero

Damalige Zielsetzung der Gemeindeverwaltung Haßloch war es und ist es nach wie vor, die Verwaltung als modernen und bürgernahen Dienstleistungsbetrieb auszurichten. Hierzu gehört vor allem die verschiedenen Dienstleistungen möglichst kundenorientiert anzubieten. Unter dieser Vorgabe wurde im Zusammenhang mit der damals einhergehenden Verwaltungsreform bereits im November 1996 ein Arbeitskreis „Modernisierung" innerhalb der Verwaltung gebildet, der in seinen umfangreichen Reformbemühungen anregte, verschiedene Dienstleistungen der Gemeinde in einem so genannten „Bürgerbüro" zusammen zu fassen. Es lag die Überlegung zu Grunde, örtlich mehr auf den Bürger zugehen zu können und den aufwändigen Weg zum und innerhalb des Rathauses zu vermeiden bzw. zu verkürzen. In der Folgezeit wurden innerhalb des Rathauses verschiedene Arbeitsgruppen gebildet, deren Auftrag es war, ein Bürgerbüro entstehen zu lassen. Hierbei wurden mehr als 25 Aufgaben zusammen getragen, für die es Sinn machte, diese im Bürgerbüro unter zu bringen. Bis zur Eröffnung des Bürgerbüros bedurfte es eines langen Weges, bevor der Gemeinderat am 17.07.1997 die offizielle Einrichtung und Eröffnung eines Bürgerbüros beschloss. Als Standort wurde nach längerem Suchen das Gebäude der ehemaligen Volksbank in der Langgasse 64 gefunden.

Ziel war nicht nur, dass man mehrere Arbeiten an einem Arbeitsplatz erledigen konnte, sondern darüber hinaus auch eine erhebliche Reduzierung der Wartezeiten für die Bürger bei Verwaltungsvorgängen. Dank der heutigen modernen Kommunikationstechnik sind die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros in der Lage, eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen in einer persönlichen Atmosphäre direkt vor Ort zu bürgerfreundlichen Öffnungszeiten, quasi als Dienstleister, vollständig zu erbringen.

Das Personal des Bürgerbüros setzt sich z.Zt. aus folgenden MitarbeiterInnen zusammen:

Frau Monika Räntzsch, Frau Rosa Tischenko, Frau Angelika Thiery, alle noch Damen der ersten Stunde, sowie Frau Petra Hermann und Herr Markus Schäffer.

Das Bürgerbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen), sowie Samstag, 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Das Aufgabengebiet des Bürgerbüros erstreckt sich im Wesentlichen auf:

An-/Um-/Abmeldung des Wohnsitzes, Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten, Ausstellung von Melde-, Lebens- und Aufenthalts-bescheinigungen, Beglaubigungen von Schriftstücken (keine Urkunden), Wehrerfassung, Holiday Park-Kartenausgabe, Briefwahlunterlagenausgabe, Entgegennahme und Aushändigung von Fundsachen (z.B. Fahrräder usw.), Annahme von Verlustanzeigen, Ausgabe von Führerscheinen, Ausgabe von Abfallkalendern und Müllsäcken sowie Bio-Abfallsäcken, Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und Führungszeugnissen.

Darüber hinaus können beim Bürgerbüro Anträge gestellt werden, auf:

Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Umtausch alter Führerscheine gegen EU-Führerscheine, Änderung der Kfz-Scheine, Wohnberechtigungsscheine und Ausstellung dieser, Wohngeld, Rundfunkgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßigung, Haushaltsbescheinigungen, Ausstellung Kinderausweise, Befreiung GEZ-Gebühren, Grundsicherung, Berechtigungsschein für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung, sowie Gewerbezentralregisterauskünfte.

Seit dem 01.04.2009 befindet sich in den Räumen des Bürgerbüros in der Langgasse 64 auch noch eine Zulassungsservicestelle der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Dadurch wurde ermöglicht, dass auch in Haßloch Kraftfahrzeuge an-, ab- und umgemeldet werden können. Wie dem Grundgedanken des Bürgerbüros selbst liegt der Zulassungsaußenstelle auch der Bürgerservice zu Grunde. Die bisherigen Fahrten nach Bad Dürkheim zur Kreisverwaltung können entfallen, zusätzlich erspart man sich dadurch auch längere Wartezeiten bei der Zulassungsstelle des Landkreises.

Die Zulassungsaußenstelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

 

Montag:       8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:    8.00 bis 13.00 Uhr 

Mittwoch:     8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:        8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss. Bedient werden die Bürger in der Zulassungsstelle von Frau Dagmar Gregor und Frau Christine Kuss.

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Bearbeiter: Weimann | Permalink | Druckansicht | top
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